Unsere Philosophie
Wind bei badenovaWÄRMEPLUS
Unsere Windenergieprojekte im Schwarzwald und darüber hinaus verwirklichen wir im Konsens mit den Kommunen und ihren Bürgern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und informieren in Gemeinderatssitzungen über unsere Projekte.
Wir setzen den Ausbau der Windkraft im Einklang mit den Anforderungen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes um. Unser Ziel ist dabei die höchstmögliche Wertschöpfung vor Ort und die Beteiligung der Bürger und Kommunen. Wir nehmen unsere Verantwortung für die Gestaltung der Energiewende hier bei uns ernst. Wir können «Windenergie» richtig machen!
Landschaftsbild
Der Schutz des erholsam wirkenden Landschaftsbildes, welches durch die Windenergienutzung mitgeprägt wird, spielt eine bedeutende Rolle für Anwohner und Besucher. Daher achten wir gemeinsam mit der Ökostrom GmbH, unserem Partner in der Projektentwicklung Wind, bei der Auslegung eines Windparks darauf, dass die Eigenart des Landschaftsbildes, genauso wie der Erholungswert weitestgehend erhalten bleibt und die Lebensqualität nicht beeinträchtigt wird. Ungestörte Gebiete für die Erholung sollen nicht erheblich beeinflusst werden und wir berücksichtigen, dass wichtige Sichtachsen nicht zugebaut werden. In dem rechtlich vorgegebenen Rahmen wird versucht ein Mindestmaß an Objektivität herzustellen, woran sich Planer und Anwohner orientieren können. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz § 1 Abs. 1 Nr. 3 wird dabei als Gesetzesziel genannt, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie den Erholungswert von Landschaft auf Dauer zu sichern. In dem §§ 13 ff. BNatSchG sind die Eingriffe in Natur und Landschaft geregelt. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter weitest möglich zu vermeiden. Für unvermeidbare Eingriffe sieht § 15 Abs. 2 BNatSchG vor, dass diese ausgeglichen oder ersetzt werden müssen.
Inwiefern eine bauliche Änderung die Bewertung des Landschaftsbildes ändert, und ob diese als Störfaktor empfunden wird, ist allerdings stark durch das subjektive Empfinden gegeben.
Das ästhetische Empfinden ändert sich über die Generationen hinweg und hängt stark mit visuellen Gewohnheiten und Erfahrungen ab. Heutzutage kann bereits festgestellt werden, dass Windkraftanlagen im Landschaftsbild für eine moderne Kulturlandschaft stehen und, da die Bevölkerung zunehmend für erneuerbare Energien sensibilisiert ist meist sogar positiv belegt sind. So werden vielerorts neue Anlagen nicht mehr als verfremdend wahrgenommen, sondern gelten als Sinnbild für eine fortschrittliche, energiebewusste Gesellschaft und als Zeichen des Klimaschutzes.
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Das Ziel eines Windenergieprojektes ist es, klimafreundlichen Strom zu erzeugen. Unvermeidbar sind jedoch beim Bau und Betrieb einer Windenergieanlage im Wald genauso wie beim Bau von Straßenverbindungen wie Umgehungsstraßen oder Autobahnen Beeinflussungen des Ökosystems. Eine größere Gefahr für die Artenvielfalt sind jedoch auch weiterhin Energieformen wie der Kohleabbau oder der ungebremste Klimawandel.
Naturschutzrechtliche Prüfungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass rechtliche Vorgaben und Regelungen zum Schutz der Natur wie beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz eingehalten werden. Bei Artenschutzuntersuchungen wird beispielsweise gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Auch unbesetzte Vogelhorste müssen in die Betrachtung einbezogen werden, denn es gilt als wahrscheinlich, dass vorübergehend nicht besetzte Brutgebiete und Jagdreviere zu einem späteren Zeitpunkt durch die Tiere neu genutzt werden. Bedeutende Artenschutzgebiete bleiben bei der Wahl der Windkraftstandorte ohnehin außen vor. In Summe gilt auch weiterhin, dass 98 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik nicht für Windenergie zur Verfügung stehen.
Für jeden Eingriff in die Natur werden Maßnahmen durchgeführt, die diesen Eingriff ausgleichen. Diese Maßnahmen werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genannt.
- Beispielsweise werden Ameisenhügel versetzt oder Zauneidechsen vor den Bauarbeiten in einem extra dafür angelegten neuen Lebensraum umgesiedelt.
- Zusätzlich werden die Bauzeiten teilweise dem Rhythmus der Natur und vorkommenden Tieren angepasst. Es gibt spezielle Zeitfenster, in denen beispielsweise gerodet werden darf.
- Einige Fledermausarten jagen in windarmen, warmen Sommernächten so hoch, dass sie in den Bereich der Rotoren geraten könnten. In solchen Nächten werden darum viele Windräder zeitweise abgeschaltet.
Auch nach dem Bau der Windenergieanlagen wird der Einfluss des Windparks auf die Natur weiter beobachtet und der Windpark so betrieben, dass Rücksicht auf Umwelt und Natur genommen wird. Gutachter überprüfen beispielsweise, ob die Ausgleichsmaßnahmen angenommen werden.
Standortwahl
Bei der Auswahl wird bei badenova WÄRMEPLUS gemeinsam in unserem Team mit der Ökostrom GmbH neben der Wirtschaftlichkeit immer u.a. auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko für Tiere besteht («artenschutzrechtliches Tötungsverbot»). Lokale Fledermauspopulationen, insbesondere hochfliegende Arten wie der Abendsegler, werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren besonders berücksichtigt. Tierökologische Abstandskriterien (etwa zu Brutplätzen) oder Abschaltzeiten, die jahreszeitlich, wetter- oder aktivitätsbezogen sein können, helfen negative Auswirkungen auf die Tierwelt zu begrenzen. Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten gestört, werden Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Zu den Arten, die besonderen Schutz genießen, gehören u.a. Rotmilan, Auerhuhn, Störche und Fledermäuse.
Geht von einer Anlage eine potenzielle Gefährdung für Tiere aus, werden gezielt zeitweise Abschaltungen vorgenommen. Minderungen der Biologischen Vielfalt sind, so das Selbstverständnis von badenova WÄRMEPLUS, auf alle Fälle zu vermeiden.
Flächenverbrauch
Veränderungen am Lebensraum gibt es in einem Windpark vor allem im Bereich des Fundaments und der Kranstellfläche. Der Flächenbedarf einer Windenergieanlage ist jedoch im Vergleich zu anderen Stromerzeugern – auch erneuerbaren – sehr gering. Außerdem wertet badenovaWÄRMEPLUS etwaige Störungen des Ökosystems durch viele unterschiedliche Ausgleichsmaßnahmen auf.
Schallentwicklung
Windenergieanlagen erzeugen Betriebsgeräusche. Diese entstehen weniger vom Getriebe oder Generator, als mehr von den Luft-Verwirbelungen an den Rotorblättern. Um diese zu minimieren, statten wir unsere modernen Anlagen mit schalltechnisch optimierten Rotorblättern aus. Dadurch erzeugen sie deutlich weniger Geräusche.
Um dennoch sicher zu gehen, dass sich die Betriebsgeräusche einer Windenergieanlage innerhalb der zulässigen Grenzwerte bewegen, lassen wir unabhängige Prognosen für die Schallimmission bei der maximalen Auslastung der Anlage erstellen. Die bei dieser sorgfältigen Prognose simulierte Maximalbelastung sollte für eine Genehmigung sicherheitshalber unter den geräuscharmen Nachtrichtwerten von 45 dB in Wohngebieten liegen. Die Geräusche der Anlage sind somit schon in 400 m Entfernung leiser als eine ruhige Unterhaltung und etwa mit dem Geräuschpegel einer Spülmaschine vergleichbar.
Unabhängige Studien enthalten auch Prognosen hinsichtlich der tieffrequenten Geräuschanteile, dem sogenannten Infraschall. Bei Windenergieanlagen liegen die Werte selbst in unmittelbarer Umgebung grundsätzlich deutlich unter den strengen immissionsschutzrechtlichen Grenzwerten und der menschlichen Wahrnehmungsschwelle.
Zudem kann gesagt werden, dass ein Windpark ein um ein Vielfaches schwächeres Infraschallsignal erzeugt, als zum Beispiel Wind am eigenen Haus oder an umgebenden Bäumen.
Schattenwurf
Bereits im Rahmen der Planungen eines Windenergieprojektes legt badenovaWÄRMEPLUS Wert darauf, dass für Anwohner eine geringstmögliche Beeinträchtigung durch Schattenwurf der Rotorblätter entsteht. Selbstverständlich werden die sehr strengen gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Dabei ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die tatsächliche Verschattungsdauer von maximal 30 Minuten täglich und acht Stunden im Jahr nicht überschritten werden darf.
Um sicher zu gehen, dass alle Grenzwerte eingehalten werden, lässt badenovaWÄRMEPLUS Schattenwurfprognosen erstellen. Hierbei wird für jeden potentiell betroffenen Immissionspunkt minutengenau die mögliche Verschattung über das gesamte Jahr berechnet.
Falls Wohngebäude trotzdem zu lange von der drehenden Windenergieanlage beschattet werden sollten, wird die Windenergieanlage kurzzeitig in der schattenwurfrelevanten Zeit abgeschaltet.
Discoeffekt
Bei älteren Modellen von Windkraftanlagen wurden in einigen Fällen Lichtreflexionen der Rotorblätter als störend empfunden. Um diese Störung zu vermeiden, verwenden wir heutzutage durchgängig matte Beschichtungen, die keine reflektierende Wirkung haben. Diese minimieren die Reflexion und sorgen dafür, dass der sogenannte „Diskoeffekt“ nicht auftritt. Um die optische Wirkung der Flugsicherungsbefeuerung zu mindern, gibt es heute ebenfalls verschiedenste technische Möglichkeiten (unter anderem wird durch Sichtweitenmessgeräte die Lichtstärke bis zur Wirkung einer 10-Watt-Glühbirne reduziert). Der „Disko-Effekt" spielt deshalb heute keine Rolle mehr.
Eisabfall
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt können sich bei Niederschlag auf den Rotorblättern von Windenergieanlagen Eisschichten bilden. Durch moderne Anlagentechnik kann der Eisbildung jedoch entgegengewirkt werden. Es werden spezielle Oberflächen auf den Rotorblättern eingesetzt, die Eisansatz möglichst gar nicht entstehen lassen. badenovaWÄRMEPLUS arbeitet zusätzlich mit einem System, welches Eis auf den Rotorblättern erkennt und einer Rotorblattheizung, die das Eis aktiv abtauen kann. Eisabfall kommt aus diesem Grund in der Regel unterhalb der Rotorblätter vor.
Bei den von badenovaWÄRMEPLUS gebauten Windenergieanlagen am Kambacher Eck sind außerdem zum Schutz von Wanderern Eiswarnleuchten im Einsatz. Sollte sich witterungsbedingt Eis am Rotorblatt bilden, blinkt die Warnleuchte und der Wanderer kann seinen Weg auf der ausgeschilderten Umleitung fortsetzen.
Netzanbindung und Netzanforderungen
Bevor eine Windkraftanlage an ein Mittel- oder Hochspannungsnetz angeschlossen wird, muss gesichert sein, dass dieses über ausreichende Aufnahmekapazitäten verfügt.
Die Energieerzeugung einer Windenergieanlage ist direkt gekoppelt an die Windgeschwindigkeit. Je schneller der Wind weht, desto größer ist die erzeugte Strommenge. Weht der Wind jedoch zu stark, wird die Leistung durch moderne Regelungstechnik langsam herabgeregelt. Beispielsweise kann das Rotorblatt aus dem Wind herausgedreht (gepitcht) werden, so dass der Wind weniger Angriffsfläche und somit den Flügel weniger gut in Bewegung bringen kann.
Im Zuge der Zunahme der EEG-Einspeisungen ist zur Sicherstellung der Netzstabilität ein sogenanntes Einspeisemanagement erforderlich (§11 EEG). Bei Gefahr einer Netzüberlastung muss die Einspeiseleistung reduziert werden und dennoch die größtmögliche verbleibende Strommenge aus Erneuerbaren Energien aufgenommen werden.
§12 des EEG ("Härtefallregelung") gewährleistet im Falle einer Einspeisereduzierung durch den Netzbetreiber den Anspruch auf entgangene Einnahmen für den Zeitraum der reduzierten Einspeisung.
Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Überwachung
Beim Betrieb einer Anlage ist zwischen dem technischen und dem kaufmännischen Betrieb zu unterscheiden. Zum kaufmännischen Betrieb gehören die Verwaltung, das Controlling, die Finanzbuchhaltung, das Management der Verträge sowie die Vermarktung des Stroms. Der technische Betrieb stellt sicher, dass die Anlage optimal läuft. Neben einer kontinuierlichen Fernüberwachung werden die Windenergieanlagen regelmäßig vor Ort inspiziert.
Kaufmännische und technische Betriebsführung arbeiten Hand in Hand, um einen guten Service sowie einen guten Ertrag über die 20-jährige Laufzeit zu gewährleisten.
Weitere Infos über Windenergieanlagen finden Sie auf unserem Nachhaltigkeits-Blog ENERGIEVOLL!
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Gerne informieren wir Sie:
Sebastian Schüßler