Wärmepreisbremse
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen galten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und wurden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Unterstützung galt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen waren so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.
So funktioniert die Wärmepreisbremse - unser Erklärvideo:
Häufige Fragen und Antworten rund um die Wärmepreisbremse
Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?
Die Preisbremse wird in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet - der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:
Gruppe 1:
Diese Gruppe beinhaltet private Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Die restlichen 20 % des Verbrauchs werden jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.
Gruppe 2:
In dieser Gruppe sind Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 70 % des Verbrauchs, den der Lieferant für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von maximal 7,5 Cent pro Kilowattstunde netto (zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen). Darüberhinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.
Werden meine Abschläge automatisch angepasst?
Ihre Abschläge für Januar und Februar 2023 zahlen Sie vorerst in voller Höhe weiter. Ab März 2023 greifen die Regelungen für die Preisbremsen.
Ist Ihr vertraglich vereinbarter Preis höher als die gedeckelten Preise, verringert sich ihr monatlicher Abschlagsbetrag. Außerdem erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung für die im Januar und Februar 2023 gezahlten Abschläge. Ist die Entlastung der beiden Monate größer als der Betrag des Abschlags im März 2023, erfolgt keine Gutschrift, sondern eine Verrechnung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Ändert sich die Höhe Ihrer Abschläge durch die Preisbremse, werden wir Sie über die Höhe Ihrer neuen Abschläge ab März 2023 rechtzeitig schriftlich informieren.
Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag durch ein SEPA Lastschriftmandat?
Ihre Abschläge werden automatisch auf den neuen Betrag angepasst und entsprechend eingezogen. Sie müssen nichts weiter tun.
Sie zahlen Ihren Abschlag durch einen Dauerauftrag oder per Überweisung?
Passen Sie bitte Ihren Abschlagsbetrag selbst an, nachdem Sie die Information zu Ihrem neuen Abschlag erhalten haben.
Warum tritt die Wärmepreisbremse nicht früher in Kraft?
Aufgrund der komplexen technischen Systeme, welche die Basis der Energieabrechnung bilden, kann die Wärmepreisbremse nicht schneller umgesetzt werden. Für eine korrekte Abrechnung der zahlreichen Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Energieversorger die Inhalte der Systeme mit höchster Sorgfalt pflegen.
Welcher Verbrauchswert wird bei der Berechnung des Entlastungsbetrages zu Grunde gelegt?
Die Berechnungsgrundlage für den Entlastungsbetrag ist gesetzlich vorgegeben als der vom Wärmelieferanten im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für die jeweiligen Entnahmestelle. Dieser Wert wird in der Regel nicht dem tatsächlichen Verbrauch in Ihrer Jahresrechnung entsprechen.
Lohnt es sich noch, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs erhalten Sie, durch die staatliche Unterstützung, den vergünstigten Preis. Jede weitere verbrauchte Kilowattstunde wird mit ihrem aktuell gültigen Vertragspreis berechnet.
Und nicht zu vergessen: Neben Ihrem Geldbeutel freut sich auch das Klima über jede eingesparte Kilowattstunde Fernwärme!
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Fernwärme persönlich:
Informieren Sie sich einfach telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail an waerme@badenova.de